DSGVO

Kolumne: Die Grenzen der Einwilligung

Die DSGVO ist 5 Jahre alt, und dank meiner positiven Grundeinstellung finde ich das sogar einen Grund zu feiern. Alles in allem hat sie meiner Meinung nach positive Folgen. Im wirtschaftlichen Bereich auf jeden Fall und auch in vielen gemeinnützigen Organisationen hat sie, nach meiner Erfahrung, zu einer deutlichen Bewusstseinsschärfung geführt. Und man sieht auch, welche Organisationen einen guten Umgang damit gefunden haben und in welchen die DSGVO ein weiteres Mal strukturelle Defizite aufzeigen.

Auch das Grundprinzip der Einwilligung hat sich meiner Meinung nach bewährt. Es ist weiterhin das meiste möglich, wenn es zu einer informierten Einwilligung durch die Betroffenen kommt. Allet Jut also? Das Prinzip funktioniert bei bewussten Entscheidungen, bei denen ich eine Software einsetze, eine Bestellung abgebe oder ein Unternehmen für eine Dienstleistung beauftrage. Es gibt nur wie immer ein Problem: Das Prinzip der Einwilligung verkennt die Natur des Internets.

Ein normales Surfverhalten im Internet kann oft Geschwindigkeiten von mehrere W/min (Websites pro Minute) erreichen. Hier stören Consent-Banner schon sehr, selbst wenn man sich nicht die Mühe macht, eine wirklich informierte Einwilligung oder Ablehnung zu begehen. Und wir sehen auch tatsächlich, dass ein spontaner Website-Besuch ganz ohne Interaktion mit dem Banner abgebrochen wird. Für mal schnell eine Website anschauen, kommt die Einwilligung an ihre Grenzen.

Cookie-Banner.
Eigentlich würde ich jetzt lieber einen Artikel lesen und kein Cookie-Consent-Banner sehen.

Warum braucht es die Einwilligung nun überhaupt? Sie wird benötigt, sobald nicht notwendige Cookies gesetzt werden. Cookies sind dabei nichts anderes als Textdateien, die in der Regel zur Identifikation von Nutzenden benötigt werden. Soll eine Website also auf Seite 2 wissen, wer die Person auf Seite 1 war, benötigen wir ein Cookie. Ein Cookie wird gesetzt, wenn wir über Web-Analyse herausfinden wollen, welche Besuchenden etwas auf der Website machen, wenn externe Medien wie Youtube/Google Maps eingebunden werden, wenn Werbung auf der Seite angezeigt wird oder wenn erfolgte Spenden/Bestellungen an externe Werbesysteme zurück übermittelt werden sollen.

Drei Möglichkeiten gibt es jetzt diesem Banner-Wald Einhalt zu gebieten:

  1. Keine Cookies setzen
    Für Seiten ohne die oben genannten Funktionen wird kein Cookie-Banner benötigt. Also Videos wieder selber hosten, auf Einbindungen von anderen Systemen verzichten und maximal eine cookielose Web-Analyse verwenden. Schon ist das Problem gelöst. Nur blöd, wenn wir Websites dynamischer machen oder wenn wir uns und unsere Werbung durch Analyse verbessern wollen.
  2. PIMS (Personal Information Management Services)
    Über das TTDSG (Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetz) wurde eine rechtliche Möglichkeit geschaffen zentral zu entscheiden, was man möchte. Ich möchte gerne Vimeo-Videos anzeigen, Matomo-Cookies zustimmen, aber Google- und Meta-Produkte ausschließen. Einmal eingestellt und fertig. An sich eine tolle Idee, ob sie durch ein deutsches Gesetz zur Wirklichkeit wird, darf aber bezweifelt werden.
  3. Gesetzesänderungen
    Ich würde mir ein Gesetz wünschen, welches Cookies nicht über einen Kamm schert, sondern klarmacht, dass manche Dinge unerwünscht sind (Cookies über mehrere Seiten hinweg), andere aber ohne Einwilligung zulässig sind. Wer jedoch Geschichten von der recht komplizierten Geburt der DSGVO hört, kann getrost davon ausgehen, dass es wenig Interesse gibt, hier in den nächsten Jahren nachzubessern. Maximal ist zu erwarten, dass Gerichte klären, welche Cookies unproblematisch als “Notwendig” gelten.

Für Organisationen mit komplexeren Websites gibt es hier also wenig Hoffnung auf eine Änderung des Status quo. Die blöden Banner werden uns erhalten bleiben, wenn wir nicht ganz auf Cookie-Diät gehen. Lediglich für manche Fälle ist es vielleicht klug, auf einzelnen Landingpages auf das Setzen von Cookies zu verzichten.

Für private Nutzerinnen und Nutzer hat die Situation aber einen Vorteil. Da ohne Einwilligung nur wenig möglich ist, können browserseitige Banner-Blocker zu einem ungestörten und schnellen Surf-Erlebnis führen. Wären da nicht die schlecht programmierten Websites, die ohne eine Entscheidung im Banner keine Nutzung der Website erlauben.

Jona Hölderle
Author Jona Hölderle

Meine Vision: Eine wachsende Zivilgesellschaft, welche auch im Digitalen aktiv ist! Dafür versetze ich Organisationen in die Lage, Menschen online zu erreichen, von ihrer Arbeit zu überzeugen und langfristig zu binden. Als Berater, Sparringspartner und in Workshops unterstütze ich beim Website Relaunch, im Online Fundraising, beim Testing und Social-Media-Strategien.

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