Genaue Information
Die Dissertation befasst sich mit der Frage nach der Strafbarkeit des sogenannten Spenden- und Bettelbetrugs. Hierbei gibt sie zunächst einen umfassenden Überblick über die Vielfalt der bestehenden Ansichten. Vor allem aber bietet sie mit der objektiven Zurechnung und dort der Figur der eigenverantwortlichen Selbstschädigung einen Lösungsweg an, der die Verwendung ungeschriebener Tatbestandsmerkmale vermeidet und so versucht, eine klare Dogmatik zu fördern. Da das geschützte Rechtsgut des Betrugs allein im Vermögen gesehen wird und dem Spender auch bei einer Täuschung des Spendensammlers über den Verwendungszweck der Spende die eintretende Vermögensminderung stets bewusst ist – eine Kompensation durch Erreichung des Spendenzwecks wird abgelehnt –, wird eine Spende stets als eigenverantwortliche Selbstschädigung bewertet. Der Spendenbetrug wird somit entgegen der herrschenden Meinung nicht unter § 263 StGB subsumiert. Stattdessen wird eine Lösung über das UWG angeboten.
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