Zeitnahe Mittelverwendung – Fundraising-Glossar

Zeitnahe Mittelverwendung

Das deutsche Recht hat feste Vorgaben, wann und wie Spenden zweckentsprechend ausgeben werden müssen.

Eingenommene Spenden müssen bis zum 31.12. des Folgejahres verausgabt sein.

Beispiel: Eine Einrichtung erhält Mitte Februar 2012 eine nicht zweckgebundene Spende. Diese muss bis zum 31.12.2013 im Sinne der Satzung der Einrichtung eingesetzt worden sein.
Die gleiche Einrichtung erhält am 24.12.2012 eine Spende. Auch diese muss bis zum 31.12.2013 ausgegeben sein.

Geschieht dies nicht, so muss dies mit dem Spender kommuniziert werden und im Zweifelsfall die Spende zurückgezahlt werden.

Ausnahmen sind Spenden für Projekte, deren Realisierung erkennbar in weiterer Zukunft liegt, beispielsweise dem langfristigen Sammeln für den Neubau einer Schule. Hier muss sichergestellt sein, dass der Spender über diese Langfristigkeit informiert ist und er damit einverstanden ist. Diese Projekte müssen buchhalterisch getrennt ausgewiesen sein.

Write A Comment

*